Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Beziehung zwischen Matteo Anderegg – Contorum (Auftragnehmer) und dessen Auftraggebern. Mit „Auftraggeber“, „Kunde“ und «Schüler» sind Personen allen Geschlechts gemeint. Matteo Anderegg hat versucht, diese AGB so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

Mit der Erteilung eines Auftrags, ob mündlich, telefonisch oder schriftlich, akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Bei Änderungen der AGB oder anderweitiger Vertragsbestandteile werden betroffene Auftraggeber umgehend informiert.

Offerten/Angebote

Offerten werden in der Regel kostenlos erstellt, persönlich besprochen oder per E-Mail versandt und haben 30 Tage Gültigkeit.

Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer führt die ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen aus.

Nach Beendigung des Auftrags hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die bearbeiteten Dokumente in geeigneter Form zu schicken. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Arbeit den vertraglichen Abmachungen entspricht. Dabei schickt der Auftragnehmer eine Rechnung in geeigneter Form mit (PDF oder Brief).

Dem Auftragnehmer ist Pünktlichkeit und Sorgfalt ein grosses Anliegen. Aufträge, die nicht sicher rechtzeitig erledigt werden können, werden daher in der Regel abgelehnt. Sollte es dennoch dazu kommen, dass ein Termin voraussichtlich nicht eingehalten wird, hat der Auftragnehmer den entsprechenden Kunden frühzeitig zu informieren. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachträglich Änderungen und weitere Arbeiten anmeldet oder Daten, die zur Auftragserfüllung notwendig sind, verspätet angeliefert werden.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die in der Offerte vereinbarten Dienstleistungen notwendig sind. Was dazu gehört, ist stark abhängig vom Vertrag. Für die Beschaffung von Arbeitsmaterial, das nicht vom Kunden geliefert wird, wird der normale, vereinbarte Stundensatz in Rechnung gestellt.

Wenn ein Kunde zu spät zu einem bezahlten Termin erscheint (beispielsweise für IT-Support), wird die verpasste Zeit gleichwohl in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt, wenn für den Termin ein fixes Ende vereinbart wurde und der Kunde früher geht.

Rechnungen sind, wenn nicht anders vermerkt, innert 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzüge zu bezahlen. Eine erste Zahlungserinnerung erfolgt kostenlos, danach werden Mahngebühren von 20 CHF pro Mahnung erhoben.

Datenschutz

Matteo Anderegg liegt der Datenschutz am Herzen, was er auch in seiner geschäftlichen Tätigkeit umsetzt. Alle Dateien, Dokumente und sonstigen Daten, die im Zuge des Auftrags entstanden sind oder bearbeitet wurden, werden 14 Tage nach Zahlungseingang unwiderruflich von seiner IT-Infrastruktur entfernt; auf ausdrücklichen Wunsch auch sofort nach Zahlung.

Hiervon ausgenommen sind nur Daten, die von Amtes wegen aufbewahrt werden müssen. Das betrifft hauptsächlich die ausgestellten Rechnungen, welche unter anderem die Wohnadresse des Auftraggebers beinhalten, eine Kopie der E-Mails, mit denen die Rechnungen übermittelt wurden, und die Belege für den Zahlungseingang.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet in keinem Fall statt, weder zu kommerziellen, Werbe- noch sonstigen Zwecken, es sei denn, gesetzliche Regelungen zwingen den Auftragnehmer dazu. Ihre oft sehr vertraulichen Daten wie Kontoauszüge sind bestens geschützt.

Matteo Anderegg bemüht sich, die gespeicherten Daten auf ein Minimum zu reduzieren, und prüft regelmässig die Festplatte auf Daten, die versehentlich nicht gelöscht wurden.

Bei Fragen zur Datenverarbeitung wenden Sie sich an buero@contorum.ch.

Haftung

Der Auftragnehmer schliesst, bei aller Sorgfalt, eine Haftung für vereinzelte Fehler in bearbeiteten Daten aus. Beanstandungen richten Sie bitte direkt an buero@contorum.ch.

Haftung für Handlungen Dritter wird ausgeschlossen.

Rechte

Sämtliche erbrachten Dienstleistungen und produzierten Dokumente/Daten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

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